Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages
1.1 Mit der schriftlichen Anmeldung und der Unterschrift (bei Minderjährigen eines Erziehungsberechtigten) und der schriftlichen Bestätigung ist die Anmeldung für Kurse, Seminare, Vorträge, u.a.V. verbindlich. Es kommt ein Vertrag zustande, dabei ist es unerheblich, ob eine Anzahlung geleistet wurde oder nicht. Unverbindliche Voranmeldungen können auch mündlich erfolgen. 1.2 Wichtiger Hinweis: Vorliegende Veröffentlichungen geben den Stand der Angebote zum Zeitpunkt der Medienerstellung (Drucklegung, Einstellung ins Internet usw.) wieder. Bis zum Zeitpunkt der Anmeldung des Teilnehmers können sich Änderungen gegenüber den Angaben ergeben, die dem Ausrichter vorbehalten sind. Maßgeblich für die angebotenen Leistungen ist daher der Angebotsstand bei Vertragsabschluss.

2. Zahlung
2.1 Eine Anzahlung i. H. v. 25 Euro, wird innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages fällig. Die Anzahlung wird voll auf den Seminarbetrag angerechnet. Geht die Anzahlung nicht innerhalb dieser Zeit beim Ausrichter ein, so ist dieser nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 2.2 Der restliche Betrag ist spätestens 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen, wenn diese durchgeführt wird und nicht mehr nach Ziffer 7 oder 8 abgesagt werden kann.

3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Ausschreibung der Drucklegung, Einstellung ins Internet usw., sowie gegebenenfalls den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer
4.1 Der Rücktritt von dem jeweiligen Vertrag kann jederzeit erfolgen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. 4.2 Bei einem Rücktritt vom Vertrag entstehen dem zurücktretenden Teilnehmer pauschale: Rücktrittskosten in Höhe von - 10 % bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn,
30 % bis zum 14. Tag, - 60 % bis zum 7. Tag, - 80 % bis zu 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung und 100% ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn und bei  Nichtantritt Berechnungsgrundlage ist der dem Teilnehmer in Rechnung gestellte Beitrag. 4.3 Darüber hinaus zahlt der zurücktretende Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € und eventuelle Stornierungskosten, die der Ausrichter gegenüber seinen Leistungserbringern leisten muss. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € wird auf die unter 4.2 genannten pauschalen Rücktrittskosten angerechnet. 4.4. Eine Befreiung von den unter 4.2 genannten Kosten entfällt für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Rücktritts eine Ersatzperson, die den Erfordernissen der Veranstaltung entspricht, den Platz einnimmt. In diesem Fall kommt mit der Ersatzperson ein neues, wie unter Ziffer 1 beschriebenes Vertragsverhältnis zustande. 4.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Veranstaltung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern in diesem der Teilnehmer zur vollen Bezahlung des Beitrages verpflichtet bleibt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Ausrichter zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein   Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Ausrichter
6.1 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von der jeweiligen angegebenen Personenzahl kann der Ausrichter bei Beachtung der nachstehenden Regeln zurücktreten. Wird abweichend von den Teilnahmebedingungen in der Ausschreibung der Veranstaltung eine andere Mindestteilnehmerzahl aufgeführt so gilt diese. 6.1.1 Die Veranstaltung muss abgesagt werden, sobald feststeht, dass diese wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 6.1.2 Die Veranstaltung kann durch den Ausrichter jedoch bis maximal drei Wochen vor Beginn annulliert werden. 6.2 Der Ausrichter kann den Veranstaltungsvertrag kündigen, wenn der Teilnehmer, ungeachtet einer Abmahnung des Ausrichters oder der von ihm eingesetzten Veranstaltungsleitung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Veranstaltungsarbeit des Ausrichters oder gegen die Weisung des verantwortlichen Leiters verstößt. 

7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert oder beeinträchtigt, können sowohl der Teilnehmer als auch der Ausrichter vom Vertrag zurücktreten. Der Ausrichter kann in dem Fall für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Versicherungen
8.1 Alle angebotenen Veranstaltungen enthalten im Preis keine Haftpflicht-Unfall-Versicherung. 8.2  Es wird bei allen Veranstaltungen (Ausland/ Inland) der Abschluss einer entsprechenden Versicherung durch den Teilnehmer empfohlen. 8.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung durch den Teilnehmer wird empfohlen.

9. Haftung
9.1 Bei selbstverschuldeten Unfällen, Beschädigungen, Verlusten oder sonstigen Schadensfällen wird keine Haftung übernommen.
9.2 Der Ausrichter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung der Veranstaltungsmaßnamen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

10. Ansprüche
des Teilnehmers gegenüber dem Ausrichter, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Teilnehmers gegen den Ausrichter aus unerlaubter Handlung, verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere auch für die Ansprüche aus Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Veranstaltungsvertrag. Die Vorschriften des § 651g BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist bleiben hiervon unberührt.
       
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